Grundstücksvermessung

Grundstücksteilung / Zerlegung

  • Sie wollen eine Teilfläche eines Grundstücks erwerben oder veräußern?

Hierzu ist eine Zerlegungsmessung / Grenzvermessung notwendig, um die neue Grenze in die Örtlichkeit zu übertragen und geometrisch in den bestehenden rechtmäßigen Grenzverlauf einzubinden.

Wir führen die notwendigen Vermessungen auf der Basis der amtlichen Katasterunterlagen durch und informieren Sie und Ihre benachbarten Grundstückseigentümer über den Verlauf der neuen Grenzen in einem Termin vor Ort.

Anschließend leiten wir die Vermessungsergebnisse an das zuständige Vermessungsamt weiter, damit es diese ins Liegenschaftskataster übernehmen kann.

Grenzherstellung

  • Die Grenzsteine Ihres Grundstücks sind nicht mehr auffindbar oder Sie kennen den genauen Verlauf der Grenzen Ihres Grundstücks nicht?

Wir ermitteln den rechtmäßigen und geometrisch richtigen Grenzverlauf aus den historischen Messergebnissen des Liegenschaftskatasters und setzen an den Eckpunkten der Grenzen neue Grenzmarken. Über den Verlauf der Grenze und die neuen Abmarkungen informieren wir Sie und ihre Nachbareigentümer in einem Grenztermin vor Ort.

Neubauten

  • Sie möchten ein Gebäude oder bestehende Gebäude baulich erweitern?

Wir erstellen den dafür notwendigen amtlichen Lageplan zum Bauantrag mit Nutzungsberechnung. Wir beraten Sie hinsichtlich der baulichen Ausnutzung Ihres Grundstücks (GFZ, GRZ, Abstandsflächen). Alle bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aspekte werden betrachtet.

Gebäudevermessung

  • Sie haben ein neues Gebäude errichtet oder Ihr Haus durch einen Anbau erweitert?

Nach § 19 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) müssen Neubauten und Veränderungen am Grundriss des Gebäudes nach der Fertigstellung des Baus eingemessen werden, damit das Liegenschaftskataster fortgeführt und erneuert werden kann. Wir führen die notwendigen Vermessungen durch und veranlassen die notwendigen Eintragungen in das Liegenschaftskataster.

Sonstiges

  • Sie haben weitere grundstücksbezogene Fragen?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Grundstücksvermessung und zur Sicherung Ihres Eigentums über Grundbuch und Kataster gerne beratend zur Seite.

Darüber hinaus können Sie über uns Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Wir sind öffentliche Vermessungsstelle gemäß § 2 VermGBln, verstehen uns als ein modernes Dienstleistungsunternehmen, arbeiten projektbezogen und entlasten so nachhaltig den öffentlichen Haushalt des Landes Berlin.